Thursday 22 November 2012

Beleidigungen im Job


In einem Fall ereignete sich in in einem Straßenbau Betrieb ein Streit zwischen einem Angestellten und seinem Vorgesetzten, was zur fristlosen Entlassung des Angestellten führte. Schuld war seine beleidigende und bedrohende Wortwahl, die sich bei diesem Streit unterschiedlicher Stellungen offensichtlich nicht gehörte. Nun fragen wir uns aber, wie weit eine Person in dieser Situation gehen darf? Wie viel ist erlaubt und wo machen sich Grenzen bemerkbar? Ist die offene Meinungsäußerung in Gegenwart des Chefs noch möglich?

Der Druck kann in einem Betrieb schnell steigen. Unangenehme Vorfälle müssen gelegentlich verschwiegen werden, da die Angst einer Entlassung präsent ist. Manch ein Vorgesetzter ist wenig offen für persönliche Anliegen seiner Mitarbeiter, aber ebenso können Angestellte nicht den Vorlieben ihres Chefs entsprechen. Helfen können in diesen Momenten Kanzleien, die sich direkt mit dem Arbeitsrecht beschäftigen. Sofern die Rechtslage nicht eindeutig ist und der Vorteil auf der Seite des „Mächtigeren“ oder auf der Seite des angeblichen „Opfers“ liegt, kann eine erfahrene Kanzlei Klarheit geben.

In solch einem Fall empehlen wir Ihnen eine Kanzlei für Arbeitsrecht in Düsseldorf oder einer anderen großen Stadt. Achten Sie bei der Wahl darauf, wie Ihre individuellen Anliegen behandelt werden.

Um dem Stress und Streit innerhalb des Berufes entgegenzuwirken und eine angenehme Arbeitsatmosphäre aufrecht erhalten zu können, empfehlen wir natürlich die Umgangsformen zu achten, sollte es im Eifer des Gefechts aber zu unschönen Tönen gekommen sein, sollten Sie nötigenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.