In einem Fall ereignete sich in in einem Straßenbau Betrieb ein Streit zwischen einem
Angestellten und seinem Vorgesetzten, was zur fristlosen Entlassung
des Angestellten führte. Schuld war seine beleidigende und
bedrohende Wortwahl, die sich bei diesem Streit unterschiedlicher
Stellungen offensichtlich nicht gehörte. Nun fragen wir uns aber,
wie weit eine Person in dieser Situation gehen darf? Wie viel ist
erlaubt und wo machen sich Grenzen bemerkbar? Ist die offene
Meinungsäußerung in Gegenwart des Chefs noch möglich?
Der Druck kann in einem Betrieb schnell
steigen. Unangenehme Vorfälle müssen gelegentlich verschwiegen
werden, da die Angst einer Entlassung präsent ist. Manch ein
Vorgesetzter ist wenig offen für persönliche Anliegen seiner
Mitarbeiter, aber ebenso können Angestellte nicht den Vorlieben
ihres Chefs entsprechen. Helfen können in diesen Momenten Kanzleien,
die sich direkt mit dem Arbeitsrecht beschäftigen. Sofern die
Rechtslage nicht eindeutig ist und der Vorteil auf der Seite des
„Mächtigeren“ oder auf der Seite des angeblichen „Opfers“
liegt, kann eine erfahrene Kanzlei Klarheit geben.
In solch einem Fall empehlen wir Ihnen eine Kanzlei für Arbeitsrecht in Düsseldorf oder einer anderen großen Stadt.
Achten Sie bei der Wahl darauf, wie Ihre individuellen Anliegen behandelt werden.
Um dem Stress und Streit innerhalb des
Berufes entgegenzuwirken und eine angenehme Arbeitsatmosphäre
aufrecht erhalten zu können, empfehlen wir natürlich die Umgangsformen zu achten, sollte es im Eifer des Gefechts aber zu unschönen Tönen gekommen sein, sollten Sie nötigenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.