Friday 22 March 2013

Rechtsanwalt - ein weiter Weg


Der Beruf des Rechtsanwaltes umfasst Aufgaben, die weitesgehend bekannt sind. Ein Rechtsanwalt leistet per Definition Rechtsbeistand in einer Vielzahl von rechtlichen Fragen, die ein so umfassendes Spektrum haben, dass es unmöglich ist, sie alle aufzulisten. Ein Anfang ist es, die verschiedenen Arbeitsbereiche eines Rechtsanwaltes vorzustellen. So gibt es Fachanwälte für all jene Bereiche des beruflichen und privaten Lebens in denen es zu Rechtsstreiten kommen kann. Hierzu gehören Anwälte für Steuerrecht, Anwälte für Medienrecht, Anwälte für Familienrecht, aber auch Anwälte für Verkehrsrecht, Schiffahrtsrecht, Anwälte für Sozialrecht und selbstverständlich Anwälte für Arbeitsrecht. Es ist jedoch keineswegs so, dass sich ein Anwalt seine Fachrichtung nach Belieben aussuchen kann. Zunächst muss ein Rechtsanwalt drei Jahre durch die zuständige Rechtsanwaltskammer zugelassen sein und zudem über ausreichend berufliche Erfahrung auf dem Gebiet verfügen auf das er sich offiziell spezialisieren möchte. Er oder sie muss sich harten staatlichen Prüfungen unterziehen und eine bestimmte Anzahl von Fällen in seinem oder ihrem Spezialgebiet nachweisen können. Wenn ein Arbeitsrechts-Rechtsanwalt in Düsseldorf sich beispielsweise dazuentschließt, im Feld des Arbeitsrechtes tätig zu sein, muss er all diese Prüfungen über sich ergehen lassen.

Abgesehen von dem mitunter schweren täglichen Berufalltag eines Rechtsanwaltes, hat dieser schon im Verlauf seiner Ausbildung ein hartes Los gezogen. Das Studium allein umfasst neun volle Semester mit Prüfungen, die zu den schwersten unter allen Studiengängen in Deutschland zählen. Nach der Zeit an der Universität legt ein Jurastudent das Erste Juristische Staatsexamen ab. Hiernach absolviert er oder sie das sogenannte ein- bis zwei Jährige Referendariat, in dem es um konkrete berufliche Praxis geht. Im Anschluss an das Referendariat erfolgt das Zweite Juristische Staatsexamen. Erst nach etwa sechs bis sieben Jahren kann ein Jurastudent in seinem Beruf tätig sein und nach weiteren drei Jahren ist er befähigt die Bezeichnung eines Fachanwaltes zu erwerben. Ein steiniger Weg!