Monday 21 January 2013

Was ist Recht?

Jeder scheint zu wissen, was Recht im Allgemeinen ist. Es ist kein Geheimnis, dass die  rechtliche, und selbsverständlich die politische, Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland im deutschen Grundgesetz festgeschrieben ist. Dieses Gesetz wurde bereits 1949, zur Zeit der westlichen Besatzungsmächte, ins Leben gerufen und nach der deutschen Wiedervereinigung im Jahre 1990 als gesamtdeutsches Gesetzbuch aufgefasst. Selbstverständlich gab es Abänderungen und Erweiterungen, die eigentlichen Grundgesetze haben sich jedoch nicht stark verändert und fast jeder kennt seine wesentlichen Artikel – beispielsweise Artikel 1 zur Menschenwürde, Artikel 3 zur  Gleichberechtigung oder auch Artikel 5 zu Meinungs- und Informationsfreiheit.

Durch individuelle Rechtsfälle und die Tatsache, dass das Gesetz für sie jedes Mal erneut ausgelegt werden muss, ist die Definition des Rechts jedoch nicht ganz so einfach wie sie vielleicht zunächst erscheint. Zwar sind viele Fälle eindeutig, andere jedoch durchaus schwieriger zu fassen und zu kategorisieren. Besonders im Zeitalter des Internets wirft der Punkt der Informationsfreiheit oft Fragen auf und führt zu intensiven Diskussionen. In einer generellen Definition definiert das Recht die Grundlage des menschlichen Zusammenlebens und strebt an, es dauerhaft regeln zu können. Es soll dort eine Verbindlichkeit herstellen, wo potentielle Konflikte entstehen können und das Sozialleben erschweren. Selbstverständlich leistet eine rechtliche Grundlage keine vollständige Konfliktfreiheit, bietet jedoch einen festen Rahmen, der ein bestimmtes Verhalten der Menschen festlegt –  und im positiven Sinne auch lenken kann.

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