Der
Beruf des Rechtsanwaltes umfasst Aufgaben, die weitesgehend bekannt
sind. Ein Rechtsanwalt leistet per Definition Rechtsbeistand in einer
Vielzahl von rechtlichen Fragen, die ein so umfassendes Spektrum
haben, dass es unmöglich ist, sie alle aufzulisten. Ein Anfang ist
es, die verschiedenen Arbeitsbereiche eines Rechtsanwaltes
vorzustellen. So gibt es Fachanwälte für all jene Bereiche des
beruflichen und privaten Lebens in denen es zu Rechtsstreiten kommen
kann. Hierzu gehören Anwälte für Steuerrecht, Anwälte für
Medienrecht, Anwälte für Familienrecht, aber auch Anwälte für
Verkehrsrecht, Schiffahrtsrecht, Anwälte für Sozialrecht und
selbstverständlich Anwälte für Arbeitsrecht. Es ist jedoch
keineswegs so, dass sich ein Anwalt seine Fachrichtung nach Belieben
aussuchen kann. Zunächst muss ein Rechtsanwalt drei Jahre durch die
zuständige Rechtsanwaltskammer zugelassen sein und zudem über
ausreichend berufliche Erfahrung auf dem Gebiet verfügen auf das er
sich offiziell spezialisieren möchte. Er oder sie muss sich harten
staatlichen Prüfungen unterziehen und eine bestimmte Anzahl von
Fällen in seinem oder ihrem Spezialgebiet nachweisen können. Wenn
ein Arbeitsrechts-Rechtsanwalt in Düsseldorf sich beispielsweise dazuentschließt,
im Feld des Arbeitsrechtes tätig zu sein, muss er all diese
Prüfungen über sich ergehen lassen.
Abgesehen
von dem mitunter schweren täglichen Berufalltag eines
Rechtsanwaltes, hat dieser schon im Verlauf seiner Ausbildung ein
hartes Los gezogen. Das Studium allein umfasst neun volle Semester
mit Prüfungen, die zu den schwersten unter allen Studiengängen in
Deutschland zählen. Nach der Zeit an der Universität legt ein
Jurastudent das Erste Juristische Staatsexamen
ab. Hiernach absolviert er oder sie das sogenannte ein- bis zwei
Jährige Referendariat,
in dem es um konkrete berufliche Praxis geht. Im Anschluss an das
Referendariat erfolgt das Zweite Juristische Staatsexamen.
Erst nach etwa sechs bis sieben Jahren kann ein Jurastudent in
seinem Beruf tätig sein und nach weiteren drei Jahren ist er
befähigt die Bezeichnung eines Fachanwaltes zu erwerben. Ein
steiniger Weg!
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